Gesetzliches

Was bedeutet eigentlich Bio?

Nachfolgend sind die Prinzipien der EU-weiten, gemeinschaftlichen Vorschriften zusammengefasst. Die Europäische Kommission hat am 25. März 2014 einen Vorschlag für eine neue Verordnung über die ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen sowie einen Vorschlag für einen Aktionsplan zur Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus in der EU vorgestellt.

Unabhängig von diesen Vorgaben haben die verschiedenen Anbauverbände wie Demeter und bioland noch weitergehende Richtlinien.

Die ökologische Landwirtschaft dient der Erzeugung von Nahrungsmitteln unter Beachtung der natürlichen Lebenszyklen. Sie begrenzt die Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Umwelt auf ein Minimum und stützt sich im Einklang mit der Natur auf folgende Grundsätze:

  • Die Fruchtfolge der Ackerkulturen nutzt die örtlichen Ressourcen optimal.

  • Chemische Pestizide, synthetische Dünger, Antibiotika und ähnliche Substanzen sind streng eingeschränkt.

  • Genetisch veränderte Organismen (GVO) sind verboten.

  • Ressourcen vor Ort werden sinnvoll weiterverwendet, z. B. Wirtschaftsdünger (Mist) als Düngemittel. Futter wird auf dem Hof selbst hergestellt.

  • Die Tier- und Pflanzenarten sind robust und an die lokalen Bedingungen angepasst.

  • Tiere werden in offener Freilandhaltung gehalten und mit biologischem Futtermittel gefüttert.

  • Die Tierzuchtmethoden sind genau an die jeweiligen Arten angepasst.

Die ökologische/biologische Landwirtschaft ist Teil einer umfassenden Versorgungskette, zu der auch Lebensmittelverarbeitung, Vertrieb und Einzelhandel zählen. Jedes Glied dieser Kette ist bestrebt, die Vorteile der ökologischen/biologischen Nahrungsmittelerzeugung unter Beweis zu stellen.

Bei Bio-Käse sind nur wenige Zusatzstoffe erlaubt:

  • E 153 Pflanzenkohle bei geaschtem Ziegenkäse und Morbier-Käse

  • E 160 b Annatto, Bixin, Norbixin bei den Sorten Roter Leicester-Käse, Double-Gloucester-Käse, Cheddar, Mimolette-Käse

  • E 270 Milchsäure bei Molkenkäse und Mascarpone

  • E 331 Natriumcitrat für Schmelzkäse und Schmelzkäsezuereitungen sowie Fertigfondue

  • E 410 Johannisbrotkernmehl bei Schmelzkäse

  • E 509 Calciumchlorid als Zugabe zu pasteurisierter Käsereimilch

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