Gesetzliches

Was versteht man unter einem Bergkäse?

Ein „Bergprodukt“ ist als Standardsorte geschützt. Dies ist in der Verordnung 11/51/2012 festgehalten.

Der Begriff „Bergerzeugnis“ kann für Erzeugnisse verwendet werden, die von Tieren in Berggebieten gewonnen und in diesen Gebieten verarbeitet wurden. Die betreffenden Tiere müssen mindestens in den beiden letzten Dritteln ihrer Lebenszeit in den genannten Berggebieten aufgezogen worden sein. Die Verarbeitung der Erzeugnisse daraus muss ebenfalls in Berggebieten erfolgt sein.

Auch für Wandertiere kann der Begriff verwendet werden, wenn diese mindestens ein Viertel ihrer Lebenszeit auf Bergweiden aufgezogen wurden. Die Verarbeitung von Milch und Milcherzeugnissen kann außerhalb von Berggebieten erfolgen, wenn die Entfernung zum Berggebiet 30 km nicht überschreitet.

„Berggebiete“ sind in der Union in der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 (Artikel 18 Absatz 1) definiert und bedeuten bei Drittlandserzeugnissen solche Gebiete, die von einem Drittland amtlich als Berggebiete ausgewiesen werden oder die Kriterien erfüllen, die in der Union gelten.

Dies sind Gebiete, in denen eine Nutzung des Bodens erheblich eingeschränkt und die Arbeitskosten bedeutend höher sind sowie Gebiete nördlich des 62. Breitengrads und bestimmte angrenzende Bereiche.


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